Förderverein

Unsere Seebadeanstalt lebt vom ehrenamtlichen Engagement und von Förderern. Im Jahr 1997 gründeten wir den gemeinnützigen Förderverein als alleinigen Träger für die Seebadeanstalt. Seither sorgen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für den Erhalt und Betrieb des Badeortes. Die Seebadeanstalt selbst befindet sich im Eigentum der Gemeinde Heikendorf.

Finanzielle Unterstützung erfahren wir über Mitgliedsbeiträge, private Spenden und Eintrittsgelder in den Sommermonaten. Mit den Geldern erhalten wir die Seebadeanstalt. Kleinere Arbeiten und Reparaturen werden zum größten Teil von den Mitgliedern des Vereins selbst durchgeführt. Auch schaffen wir verschiedene Schwimmmaterialien an, organisieren Schwimmkurse und bieten somit unseren zahlreichen Besucherinnen und Besuchern einen tollen Badespaß in den Sommermonaten.

Bei allem Tun leben wir den Verein und sind überaus gesellig. Wir lieben das Baden bei Kaffee, Snacks und Tratsch, veranstalten zur Kieler Woche ein Windjammerfrühstück oder auch mal Grillabende. Einmal im Jahr laden wir zum großen Familienfest ein, bei dem fast die gesamte Stinneswiese vor der Seebadeanstalt zur Spielwiese wird.

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Christiane Losse

1. Vorsitzende
info@seebadeanstalt.de
0172 / 439 72 57

Nicole Hemme

2. Vorsitzende

Tine Meurer

Kassenwartin

Sylvia Soggia

Schriftführerin

Karina Knöß

Beisitzerin

Uwe Mohrmann

Beisitzer

Anja Schröder

Beisitzerin

Petra Suhren

Beisitzerin


Unterstützen

Wir freuen uns über jede tatkräftige oder auch finanzielle Hilfe. Machen Sie mit! Werden Sie Mitglied im Förderverein oder unterstützen Sie uns durch Spenden. Eine Spendenbescheinigung stellen wir auf Wunsch gerne aus.

Spende für die Seebadeanstalt

Förde Sparkasse
IBAN: DE52 21050170 0030008114 
BIC: NOLADE21KIE

Mitgliedschaft

Gerne begrüßen wir Sie als Mitglied. Senden Sie uns die Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben an die Adresse der 1. Vorsitzenden: Kontakt. Um Mitglied im Förderverein Seebadeanstalt Heikendorf e. V. werden zu können, muss Ihnen unsere Satzung bekannt sein.

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